· Fachbeitrag · Wertminderung
Soll die Werkstatt den Kunden auf den Wertminderungsanspruch hinweisen?
| Ein Dauerbrenner ist das Bestreben der Versicherer, die unabhängigen Gutachter zu verdrängen. In diesem Umfeld ist die Frage eines Lesers angesiedelt. Er möchte wissen, ob die Werkstatt den Kunden auf den Wertminderungsanspruch hinweisen soll. Die Antwort zeigt, dass die Werkstatt damit „zwischen die Stühle“ geraten kann. |
Frage: Manche Reparaturen bei Haftpflichtschäden werden ohne Einschaltung eines Schadengutachters abgewickelt. Mehrfach ist uns das später bei Inzahlungnahmen „auf die Füße“ gefallen, dass unser Kunde dabei keine Wertminderung erhalten hat, wir den Unfallschaden beim Ankauf aber berücksichtigen. Daher möchten wir einen Handzettel erstellen, mit dem wir den Kunden darüber informieren, dass er eventuell einen Anspruch auf Erstattung einer Wertminderung hat, um den er sich selbst kümmern solle. Damit wollen wir uns vor späteren Vorwürfen des Kunden schützen. Verstoßen wir mit einem solchen Hinweis gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
Antwort: In wertminderungsrelevanten Fällen ist es mehr als sinnvoll, dem Kunden die Einschaltung eines Schadengutachters anzuraten. Dann ist die Wertminderung beziffert, dann gibt es eine Grundlage.
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