· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung auch bei Altschäden und gewerblich genutzt
| Dass an gewerblich genutzten Fahrzeugen keine Wertminderung durch einen Unfallschaden entstehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Selbst kleinere Altschäden an abgrenzbarer Stelle des Fahrzeugs hindern nach Ansicht des AG Oranienburg nicht die Zuerkennung einer Wertminderung. |
Die Altschäden am Peugeot Expert Kastenwagen waren Schürfspuren und Verformungen an den Stoßfängern, eine verformte Hecktüren und eine Beule im Schweller. Der unfallbedingte Neuschaden belief sich auf 5.587,92 Euro. Die eingeklagte und zugesprochene Wertminderung betrug 700 Euro (AG Oranienburg, Urteil vom 10.1.2014, Az. 24 C 252/13; Abruf-Nr. 140922; eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ulrich Cappel, Rüsselsheim).
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 2 | ID 42599797