· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung auch bei einer Laufleistung von über 128.000 km
| Eine Laufleistung von rund 128.650 km bei einem zwei Jahre und acht Monate alten Pkw ist für das AG München kein Grund, eine Wertminderung abzulehnen. |
Auch dieses Urteil musste den Einwand des Versicherers beseitigen, ab einer Laufleistung von 100.000 km sei eine Wertminderung generell abzulehnen (AG München, Urteil vom 6.12.2012, Az. 332 C 26626/12; Abruf-Nr. 130130; eingesandt von Rechtsanwalt Ulrich Cappel, Rüsselsheim).
PRAXISHINWEIS | Die Rechtsprechung ist insoweit (nach der Selbstkorrektur des OLG Düsseldorf wieder) einheitlich: Es gibt keine schematische Laufleistungsgrenze für die Zuerkennung des merkantilen Minderwerts. |
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