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  • · Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert

    Geht für den Zweitunfall eines Youngtimers mit Altschaden der Schadenersatzanspruch unter?

    | Geht mit dem Zweitunfall eines Youngtimers mit Altschaden der Schadenersatzanspruch unter? Diese Frage hat ein Versicherer - Sie ahnen es schon - mit ja beantwortet. Ein Leser ist aber der Meinung, dass der in jeder Beziehung ehrliche Geschädigte, nicht so abgespeist werden dürfe. Und da können wir ihm nur Recht geben. |

     

    FRAGE: Unser Kunde fährt einen sogenannten Youngtimer, nämlich einen Porsche 924 S. Damit hatte er vor etwa einem Jahr einen unverschuldeten Unfall, der zu einem Streifschaden an einer Fahrzeugseite führte. Der WBW wurde damals mit 3.800 Euro ermittelt. Der Schaden war nur wirtschaftlich im Hinblick auf den recht niedrigen WBW bedeutend, technisch war nicht viel passiert. Abgerechnet wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden, also WBW abzüglich Restwert.

    Da der Kunde ohnehin die Absicht hatte, das Fahrzeug im Laufe der Zeit nach und nach zu überarbeiten, hat er den Karosserieschaden bisher unrepariert belassen. Inzwischen hat das Auto jedoch eine komplett neue Bremsanlage und eine weitgehend erneuerte Elektrik.