· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
Versicherer mit krasser Ansicht bei Vor- und Altschäden ‒ Ist Altschaden exakt zu kalkulieren?
| Seitdem das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versicherungswirtschaft so gut gefüllt ist, geht kaum noch ein ‒ insbesondere älteres ‒ Fahrzeug glatt durch die Schadenregulierung. Regelmäßig kommt der Hinweis auf ein früheres Schadenereignis mit der Aufforderung, den alten Schaden und dessen Reparatur im Detail zu beschreiben. Und das Schreiben endet mit der Aufforderung, der Gutachter möge den Altschaden detailliert kalkulieren und vom WBW für ein gedacht unbeschädigtes Fahrzeug in Abzug bringen. Dazu erreichte UE die Frage eines Gutachters. |
Frage: Kann das richtig sein, dass der Altschaden exakt kalkuliert und anschließend subtrahiert werden muss?
Antwort: Das Schreiben ist uns hinreichend bekannt. Es ignoriert die Entwicklung in der Rechtsprechung, und vor allem geht es von einer völlig falschen Überlegung zur Wertermittlung aus.
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