· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Corona-Krise: Noch nutzbares Fahrzeug und Verzögerungen
| Dass sich rund um die Einschränkungen der Bewegungsfreiheiten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Verzögerungen bei der Reparatur ergeben können, ist Inhalt mehrerer Beiträge in der UE. Einen Werkstattinhaber unter unseren Lesern beschäftigt ein besonderer Aspekt: |
Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn Fahrzeuge unserer Kunden nach dem Unfall noch benutzbar wären und sich wegen aktueller Verzögerung bei der Reparatur ein erweiterter Ausfallschaden ergibt?
Antwort: Eine ähnliche Situation ist von den Gerichten bereits mehrfach, aber uneinheitlich entschieden worden. Da wurde das Fahrzeug zerlegt, und dann kam es zu einem Ersatzteilrückstand.
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