· Nachricht · Ausfallschaden
Wechsel von Mietwagen auf Nutzungsausfallentschädigung
| Hatte der Geschädigte einen Mietwagen und stößt er bei der Regulierung der Mietwagenkosten beim gegnerischen Versicherer auf Schwierigkeiten, kann er auf die Nutzungsausfallentschädigung umschwenken. Dies hat das AG Schwelm entschieden. Mit dieser Meinung ist das AG nicht allein. |
Das AG liegt auf einer Linie mit den Amtsgerichten Ettlingen, München und Baden-Baden, die das genauso entschieden haben und sich dabei allesamt auf eine Entscheidung des BGH stützen. Letzterer hatte ‒ in einem ähnlichen Fall ‒ das Wahlrecht des Geschädigten bestätigt (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. VI ZR 290/11, Abruf-Nr. 130926).
UE wird den Fall beobachten und berichten, ob der Versicherer das Urteil hinnimmt oder in die Berufung geht. Gibt es eine Berufung, spricht alles dafür, dass das Berufungsgericht auch noch die Revision zulassen wird. Wir sind uns sicher, dass der BGH das Schwelmer Urteil bestätigen würde. Erstens hat er es ja schon so entschieden und zweitens, weil dadurch die Justiz um die Prozesse mit der unendlichen Stocherei in den Listen und Nebenkostenpositionen entlastet wird (AG Schwelm, Urteil vom 10.12.2020, Az. 25 C 104/20, Abruf-Nr. 219598, eingesandt von Rechtsanwalt Mike Peter, Hagen).
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