· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Werkstatteigenes Kfz: Schutz durch Gutachten?
| Die Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs führt regelmäßig zum Streit mit dem Versicherer. Hier mal ein neuer Aspekt: Der Versicherer versucht es nicht mit einem pauschalen Abzug, sondern behauptet, dass verschiedene Reparaturschritte nicht notwendig seien. Diese Frage hat ein Schadengutachter der Redaktion gestellt und um Hilfe gebeten. |
Frage: Kann sich die Werkstatt bei der Reparatur des eigenen Fahrzeugs auch auf den Schutz durch das Schadengutachten berufen, wenn der Versicherer Schadenpositionen bestreitet? Droht wegen der Kosten für ein Gerichtsgutachten das Risiko einer teuren Auseinandersetzung? Und wie steht es mit dem Werkstattrisiko?
Antwort: Aus unserer Sicht kann sich die Werkstatt bei einem eigenen Fahrzeug wahrscheinlich nicht auf den Schutz durch das Schadengutachten berufen, weil sie selbst fachkundig ist. Möglicherweise kann sie sich aber auf das Werkstattrisiko berufen, wenn sie das Risiko nicht beeinflussen kann.
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