23.08.2011 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Die Leistungen von gemeinnützigen Betreuungsvereinen sind nach § 4 Nr. 18 UStG auch dann steuerbefreit, wenn das sogenannte Preisabstandsgebot nicht erfüllt ist. Das hat die OFD Münster bekanntgegeben.
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