Erhält die Vizepräsidentin eines Berufsverbands für ihre Tätigkeit eine signifikante Aufwandsentschädigung, liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Das hat das Sozialgericht (SG) Berlin entschieden.
Mitgliedsbeiträge sind bei bestimmten Satzungszwecken nicht steuerlich abzugsfähig. Ob das aber auch für die Beiträge von Fördermitgliedern gilt, ist nicht geklärt.
Mit dem Wachstumschancengesetz ist – über die Neuregelung von
§ 14 Abs. 1 UStG – die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eingeführt worden.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 soll die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen werden. VB stellt Ihnen die Neuregelung vor und ordnet sie gemeinnützigkeitsrechtlich und steuerrechtlich ein.
Fast allen gemeinnützigen Organisationen ist gemein, dass sie sowohl unternehmerische als auch nichtunternehmerische Aktivitäten entfalten. Für Ausgaben, die in dem Kontext anfallen, machte man gern den ...
Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung kann für gemeinnützige Körperschaften eine komplexe Aufgabe sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es nur mittelbar; auch die Finanzverwaltung bleibt bei diesem Thema denkbar ...
Die 2 „Supergesetze“ 2024 – praxisgerecht aufbereitet
Gerade wurde das Wachstumschancengesetz verkündet – schon liegt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. Der Themenschwerpunkt von GStB Gestaltende Steuerberatung gibt Ihnen brandaktuelle Gestaltungstipps zu den beiden wichtigsten Reformen des Jahres.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Die 2 wichtigsten Reformen des Jahres aus Erbfolgesicht
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt auf dem Tisch. Und er hält einige Änderungen bereit, auf die Sie Ihre Mandanten jetzt vorbereiten sollten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung stellt sie Ihnen zusammen mit den wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes in einem 2-in1-Update vor.
Ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung einer gemeinnützigen Körperschaft kann zur rückwirkenden Versagung der Gemeinnützigkeit führen. Das hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 25.10.2023 (Az. 3 K 483/17, Abruf-Nr. 242168 ) entschieden. In der Revision, die der
Verein beim BFH eingelegt hat, geht es jetzt darum, wie lange zurück die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann.