24.01.2018 · Nachricht aus SB · Sozialversicherung
Pflegekräfte in der stationären Pflege sind i. d. R. nicht selbstständig tätig. Eine gGmbH hatte neben Leiharbeitern auch Honorarkräfte eingestellt, weil sie keine angestellten Fachkräfte gefunden hatte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertete deren Tätigkeit trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarung als abhängige Beschäftigung. Das LSG gab ihr Recht (27.9.17, L 5 R 4632/16, Abruf-Nr. 198377 ).
> lesen