23.01.2023 · Nachricht aus VVP · Betriebsaufgabe
Führen Sie Ihr Büro in einem gemischt genutzten Grundstück, ist der auf den Garten entfallende Kaufpreis nicht in Ihren Aufgabegewinn einzubeziehen, wenn der Garten steuerlich als selbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist. Das hat das FG Münster entschieden.
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