08.02.2022 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Die aktive beA-Nutzung ist seit dem 1.1.22 Pflicht. Es ist daher höchste Zeit, alle Funktionen zu kennen und die Software rechtssicher bedienen zu können. Denn nur wer das beA umfassend beherrscht, kann zeit- und kostensparend arbeiten. Bekommen Sie deshalb Antworten auf Ihre Nutzerfragen – praxisnah und anschaulich mittels der Schritt-für-Schritt-Anleitung „beA-Start ohne Stress“!
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