IWW-Webinar Neue amtliche Formulare
Last-Minute-Webinar vor dem Nutzungszwang!
Die neuen amtlichen Formulare stellen jeden, der mit der Zwangsvollstreckung befasst ist, vor Herausforderungen. Am 1.9.24 wird es sogar Pflicht, sie zu nutzen. Das Webinar liefert Ihnen hierfür das Rüstzeug. Unser Experte Dieter Schüll zeigt Ihnen anschaulich, wie Sie mit dem „Kreuz mit den Kreuzchen“ umgehen müssen.
Themen
- Wann findet der Antrag gem. § 758a Abs. 1 bzw. § 758a Abs. 4 ZPO Anwendung?
- Das Gerichtsvollzieherformular:
- Adressat, Gläubigeranträge und Übermittlungsmöglichkeiten, Vollmachten, Ergänzungen in Bezug auf Schuldnerbezeichnung
- Anmerkungen zur Übermittlung von Schuldtiteln und weiteren Anlagen auch im Hinblick auf § 754a ZPO
- Optimale Ausnutzung erweiteter Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen der §§ 755 und 802I ZPO
- Effiziente Anwendung der einzelnen Module im Auftrag
- Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)
- Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
- Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten sowie zusätzliche Angaben zum Schuldner und Drittschuldner
- Verschiedene Zustellungsmöglichkeiten an Drittschuldner und Schuldner
- Ergänzende Anordnungen erkennen und beantragen
- Mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
- Unterschiedliche Arten der Forderungsaufstellung
- u.v.m.
Live-Webinar
29.08.2024
10:00 — 12:00 Uhr
129,00 € zzgl. USt.
Jetzt buchenTermin passt nicht? Dann nutzen Sie gerne die Aufzeichnung als Video-Schulung einzeln oder im Team. Wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeit können wir jedoch in diesem Fall leider keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Referent
Dieter Schüll
Dieter Schüll ist bundesweit für Rechtsanwaltskanzleien tätig. Er gilt als erfahrener Experte im Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht mit langjähriger Berufserfahrung.
Teilnehmer
Mitarbeiter von Banken und Inkassobüros, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Rechtsanwälte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte