Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.25 12,82 EUR pro Stunde und steigt damit um 0,41 EUR pro Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns hat erhebliche Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung, insbesondere bei der Berechnung von pfändbaren Einkommen und der Planung von Forderungseinziehungen. Im Folgenden stellen wir für Gläubiger die praktischen Konsequenzen anhand konkreter Beispiele dar und geben taktische Empfehlungen.
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Auch in 2024 gab es eine hohe Zahl von Räumungsschutzverfahren nach
§ 765a ZPO. Nach wie vor gelten für Schuldner zwar hohe Hürden, um eine Räumung zu verhindern (VE 24, 34). Das BVerfG betont aber auch, dass die Gerichte bei Gesundheitsgefahren selbst prüfen müssen, ob eine Räumung zumutbar ist. Gläubiger sollten beachten: In den oft eingeholten ärztlichen Gutachten müssen konkrete Angaben zu den Gesundheitsgefahren stehen (18.10.24, 2 BvR 1308/24, Abruf-Nr. 244895 ).
Kontenpfändungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen, um Forderungen von Gläubigern zu realisieren. Unsere Leserin Susanne Sälz, München, hat eine besondere Taktik: Sie prüft stets, ob Schuldner noch ältere ...
Bereits in VE 24, 52 haben wir über das sog. Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz berichtet. Das Gesetz ist am 1.1.25 für ab diesem Stichtag angeordnete Zwangsversteigerungen in Kraft getreten (BGBl.
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Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c Abs. 2 ZPO sind Unterhaltsverpflichtungen nur zu berücksichtigen, wenn der Schuldner sie erfüllt (LAG Rheinland-Pfalz 1.3.24, 8 Sa 136/23, Abruf-Nr. 244896 ).