03.05.2010 | Abgeltungsteuer
Verlustverrechnung im Rahmen der Abgeltungsteuer: Die Spielregeln
Die Abgeltungsteuer hat auch die Spielregeln für die Verlustverrechnung im Kapitalanlagebereich neu bestimmt.
Rechtslage bis 2008
Nach der bis 2008 gültigen Rechtslage konnten Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden. Nicht ausgeglichene Verluste konnten außerdem noch vor- bzw. zurückgetragen werden.
Wertzuwächse, die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert worden waren, wurden als private Veräußerungsgeschäfte (sonstige Einkünfte) besteuert. Verluste, die innerhalb der Spekulationsfrist anfielen, konnten nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Ein Überhang an Spekulationsverlusten konnte nur vorgetragen werden.
Rechtslage ab 2009
Die bis Ende 2008 gültige einjährige Spekulationsfrist wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer aufgehoben. Sie gilt nur noch für bis dahin erworbene Anlagen. Das heißt: Ein Verkauf dieser Anlagen ist nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich weiter unbeachtlich. Gleichzeitig werden seit 2009 Wertzuwächse, die ein Anleger durch die Veräußerung von Kapitalanlagen erzielt, den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet.
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