24.11.2020 · Nachricht aus WVM · Arbeitszeitkonten
Eine Wertguthabenvereinbarung setzt voraus, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geeinigt haben, in welchem Umfang ein Guthaben angespart werden soll. Es muss klar sein, welche Arbeitszeit in welchem Zeitraum auf dem Arbeitszeitkonto angespart wird bzw. welches Wertgutgaben angespart werden soll. Liegt keine ordnungsgemäße Vereinbarung vor, können Arbeitgeber die Auszahlung an den Arbeitnehmer auch nicht durch eine Rückdeckungsversicherung retten, die an den Arbeitnehmer ...
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24.11.2020 · Fachbeitrag aus WVM · Versicherungsrecht/Maklervollmacht
Kündigt ein Versicherungsnehmer (VN) oder der von ihm beauftragte Makler den Versicherungsvertrag, kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer die Kündigung nicht oder nicht sofort als unwirksam zurückweist. In bestimmten Fällen ist der Versicherer aber zur Zurückweisung verpflichtet. Sonst entfaltet die Kündigung durch den VN ihre Wirkung.
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24.11.2020 · Fachbeitrag aus WVM · Arbeitgeberleistungen
Fällt aufgrund der Corona-Krise in Ihrem Maklerunternehmen die diesjährige Weihnachtsfeier aus, möchten Sie Ihren Mitarbeitern aber (wie gewohnt) zu Weihnachten etwas zukommen lassen, haben Sie folgende Möglichkeiten.
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24.11.2020 · Fachbeitrag aus WVM · Maklervertrag/Maklervollmacht
Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Versicherungsmakler Sozialversicherungsverträge, z. B. Verträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auf Basis eines Maklervertrags bzw. einer Maklervollmacht kündigen darf. WVM beantwortet diese Frage nachfolgend.
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24.11.2020 · Fachbeitrag aus WVM · Maklerhaftung
Die pauschale Behauptung des Versicherungsnehmers (VN), der Versicherungsmakler habe ihn falsch beraten, reicht nicht für eine erfolgreiche Klage auf Schadenersatz. Der VN muss die Falschberatung beweisen. Die fehlende Beratungsdokumentation ändert nichts an der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweisführungspflicht des VN. Das hat das OLG Hamm herausgesellt. Der Fall zeigt auch, wie wichtig eine Dokumentation ist.
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17.11.2020 · Fachbeitrag aus WVM · Arbeitgeberleistungen
Zahlen Sie Ihrem Mitarbeiter Urlaubsgeld, folgt die Ernüchterung schnell. Von der Bruttozahlung kommt oft weniger als die Hälfte an. Gut zu wissen, dass ein Urlaubsgeld in kleinerem Umfang als Erholungsbeihilfe auch steuervergünstigt und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann. In der Praxis wird von dieser günstigen Regelung allerdings kaum Gebrauch gemacht. Dabei ist diese Alternative durchaus lukrativ – auch jenseits der „Corona-Prämie“.
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