04.10.2010 | Änderungen bei GKV und PKV geplant
Ab 2011 wird der Wechsel in die PKV wieder erleichtert
von Dr. Jan Boetius, München
Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird 2011 wieder erleichtert. Außerdem sind Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geplant. So sieht es der „Gesetzentwurf zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Abruf-Nr. 102795) vor. Die Punkte, die für Ihre Arbeit relevant sind, nachfolgend im Überblick.
Wechsel in die PKV
Ein Wechsel in die PKV wird künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein. Somit wird die alte, bis zum Jahr 2008 gültige Rechtslage wiederhergestellt.
Aufhebung der dreijährigen Wartefrist
Die dreijährige Wartefrist wird aufgehoben, wonach ein Arbeitnehmer seit 1. Januar 2009 erst in die PKV wechseln kann, wenn sein Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat (§ 6 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] V neuer Fassung). Die Regelung tritt bereits zum 31. Dezember 2010 in Kraft.
Wechsel nach einmaligem Überschreiten
Die Versicherungspflicht in der GKV endet damit zum Jahresende 2010 für die Personen, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro im Jahr 2010 überstiegen hat, die aber Ende 2010 die dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllen (§ 6 Absatz 4 Satz 1 SGB V neuer Fassung). Sie können bereits zum1. Januar 2011 in die PKV wechseln. Vorausgesetzt, sie überschreiten auch im Jahr 2011 die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze.