03.12.2009 | Aktuelle BGH-Entscheidung
Schadenberechnung bei vom Untervermittler „weggeschlüsselten“ Beständen
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München
An die Berechnung des Schadenersatzanspruchs des Maklers gegen seinen Untervermittler mit Ausschließlichkeitsbindung, der an ein fremdes Unternehmen vermittelt hat, dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.
81 Vermittlungen an Dritte
Der Untervermittler hatte eine Versicherungsmaklergesellschaft verklagt, für die er bis 1992 als „Ausschließlichkeitsvertreter“ tätig war. In diesem Prozess hatte die Maklerin Widerklage gegen den Untervermittler erhoben. Denn dieser hatte nachweislich in 81 Fällen trotz Ausschließlichkeitsbindung für andere Unternehmen vermittelt - unter Ausnutzung der Kundenadressen der Maklerin.
Unwirksamkeit der pauschalen Vertragsstrafenklausel
Der BGH hält die folgende pauschale Schadenersatzklausel im Vermittlungsvertrag für unwirksam (Urteil vom 24.6.2009, Az: VIII ZR 332/07; Abruf-Nr. 092462).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig