01.03.2007 | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Merkblatt zur Mitarbeiter-Information
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt von Ihnen unter anderem, dass Sie Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen in Ihrem Unternehmen treffen. So sollen Sie "... in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben" (§ 12 Absätze 1 und 2 AGG). Das heißt, Sie müssen Ihre Mitarbeiter schulen.
Unser Service: Wir haben für Sie zur Erstinformation Ihrer Mitarbeiter ein Merkblatt entwickelt, das Sie jedem Mitarbeiter aushändigen oder zumindest am "Schwarzen Brett" aushängen sollten. Sie finden die Erstinformation im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" - Stichwort "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz".