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04.06.2009 | Altersversorgung

Erhalt der Verbraucherinformationen bei bAV

Folgende Anfrage hat uns erreicht: „Einer meiner Kunden verwies mich bei der Übergabe der Verbraucherinformationen beim Abschluss mehrerer Entgeltumwandlungen auf § 13 Bürgerliches Gesetzbuch. Er sei als Arbeitgeber Unternehmer und nicht Verbraucher - und müsse die Verbraucherinformationen nicht erhalten und demnach den Erhalt auch nicht quittieren, wie es der Versicherer verlangt. Zu Recht?“ Wir haben Alexander Klein von der SLPM gefragt.  

Die Antwort: Der Unternehmer hat Recht. Die Übergabe der Verbraucherinformationen ist nicht zwingend. Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und nicht der Mitarbeiter, entfallen die Informationspflichten für Verbraucher.  

Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127515