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06.12.2010 | Altersversorgung

Neuer Beitragssatz für Pensions-Sicherungs-Verein 2010

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2010 auf 1,9 Promille festgelegt (2009: 14,2 Promille). Damit hat sich die bereits zur Jahresmitte festgestellte Entspannung bei der Insolvenzentwicklung gegenüber dem Vorjahr verstärkt fortgesetzt, insbesondere auch deshalb, weil kein außerordentlicher Großschaden zu verzeichnen ist.  

Wichtig: Insolvenzsicherungspflichtig im PSVaG sind die Pensionszusage, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds. Direktversicherungen fallen nur darunter, soweit ein widerrufliches Bezugsrecht besteht oder bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht die Ansprüche beliehen, abgetreten oder verpfändet sind. Die Pensionskasse ist kein insolvenzsicherungspflichtiger Durchführungsweg.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140642