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01.09.2007 | Altersversorgung

Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ beschlossen. Die Eckpunkte der Gesetzes sind:  

  • Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. § 115 Sozialgesetzbuch IV wird aufgehoben.
  • Das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften soll vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden. § 1b Absatz 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz wird entsprechend geändert.

Unser Service: Den Gesetzentwurf finden Sie im Online-Service unter „Gesetzesmaterialien“.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112377