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04.10.2010 | Altersversorgung und Scheidung

So wirkt die Neuregelung des Versorgungsausgleichs auf die Altersversorgung

Bei einer Scheidung werden die Altersversorgungsanrechte ausgeglichen, wenn die Partner während der Ehe unterschiedlich hohe Anrechte erworben haben. Das hat steuerliche Folgen für den ausgleichspflichtigen und den -berechtigten Partner. Diese hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt konkretisiert.  

Grundzüge des Versorgungsausgleichs

Zum 1. September 2009 ist der Versorgungsausgleich durch das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) neu geregelt worden.  

 

Grundsatz der internen Teilung

Nach dem Grundsatz der internen Teilung werden die ausgleichsreifen Altersversorgungsanrechte im Versorgungssystem des bisherigen Versorgungsträgers geteilt. Für den ausgleichsberechtigten Partner werden dort eigenständige Versorgungsanrechte geschaffen und gesondert weitergeführt (BMF, Schreiben vom 31.3.2010, Az: IV C - S 2222/09/1004, Randziffer [Rz.] 356, 357; Abruf-Nr. 101156).  

 

Die Anrechte werden nur ausnahmsweise extern geteilt, und zwar in folgenden Fällen (§ 14 VersAusglG):