01.08.2006 | Altersversorgung
Versicherer muss der Vertragsübernahme zustimmen
Der Versicherer muss der Vertragsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber bei einer zur Erfüllung einer beitragsorientierten Leistungszusage abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherung zustimmen. Die Zustimmung steht nicht im freien Belieben des Versicherers, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der Versicherer könne die Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern, insbesondere wenn die Fortführung des Vertrags gegen ein gesetzliches Verbot verstoße. Er könne seine Zustimmung nicht davon abhängig machen, dass der neue Arbeitgeber eine Beitragszusage mit Mindestleistung übernehme.
Wichtig: Der Umstand, dass der Versicherer mit anderen Versicherern beschlossen habe, fondsgebundene Lebensversicherungen künftig nur für Beitragszusagen mit Mindestleistung anzubieten, berechtige ihn nicht, einen bestehenden Vertrag umzugestalten. (Urteil vom 17.2.2006, Az: 12 U 246/05; Abruf-Nr. 061439 )