05.07.2010 | Altersversorgung
Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
Seit 1. Juli 2010 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen übernommen (§ 3 Absatz 1 Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen). Bis zum 30. Juni 2010 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Aufgabe übergangsweise wahrgenommen.
Hintergrund: Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ wurde auch die Zertifizierung der Basisrenten (Rürup-Rente) eingeführt. Die Zertifizierung für die Basisrente gilt ab dem Beitragsjahr 2010 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz).
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136856