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05.07.2010 | Altersversorgung

Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

Seit 1. Juli 2010 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen übernommen (§ 3 Absatz 1 Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen). Bis zum 30. Juni 2010 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Aufgabe übergangsweise wahrgenommen.  

Hintergrund: Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ wurde auch die Zertifizierung der Basisrenten (Rürup-Rente) eingeführt. Die Zertifizierung für die Basisrente gilt ab dem Beitragsjahr 2010 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz).  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136856