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08.01.2010 | Angehörige im Familien-Unternehmen

Wann sind Familienangehörige und Lebenspartner sozialversicherungspflichtig?

Oft arbeiten im Familien-Unternehmen mehrere Generationen zusammen. Knackpunkt ist regelmäßig die Frage, ob Familienangehörige oder Lebenspartner auch in allen Sozialversicherungszweigen versicherungs- und beitragspflichtig sind.  

 

Nachfolgend verraten wir Ihnen, worauf die Sozialversicherungsträger bei der Betriebsprüfung achten, wenn sie Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen oder Lebenspartnern unter die Lupe nehmen.  

Leistung und Gegenleistung sind maßgebend

Ehegatten, rechtmäßig anerkannte Lebenspartner sowie Kinder sind insbesondere dann abhängig beschäftigt, wenn sie für die geleistete Arbeit regelmäßig ein angemessenes Arbeitsentgelt erhalten.  

 

Für die einzelnen Sozialversicherungszweige gelten für die Beurteilung der Versicherungspflicht oder -freiheit bei nahen Angehörigen die folgenden vier Bestimmungen: