Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

04.03.2010 | Anlageberatung

Unzureichende Aufklärung über Zinsformel

Ein Anleger hat einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die beratende Bank, wenn deren Mitarbeiter den Anleger unzureichend über die Funktionsweise der Zinsformel einer Anlage aufgeklärt hat. In dem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall wies das gezeichnete Wertpapier folgende Besonderheit auf: Der Zinssatz sollte nur dann steigen, wenn der allgemeine Zinssatz, orientiert an dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sinkt. Darüber und über die damit verbundenen Risiken der Anlage hätte der Anleger aufgeklärt werden müssen. Der Anleger hatte dargelegt, dass er das Wertpapier bei korrekter Aufklärung nicht gezeichnet hätte. (Urteil vom 27.5.2009, Az: 3 U 279/08) (Abruf-Nr. 093016)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 4 | ID 133988