01.08.2004 | Anlagevermittlung
Auf kritische Wirtschaftspresseberichte hinweisen
Müssen Sie als Vermittler von Kapitalanlagen die einschlägige Wirtschaftspresse lesen, auswerten und kritische Stimmen dem Anleger offenbaren? Diese Frage kann klar mit ja beantwortet werden. Aber was gehört zur Pflichtlektüre? Hierzu zwei Urteile:
Zur Pflichtlektüre gehöre die "Wirtschaftswoche", hat jüngst das Landgericht (LG) Berlin entschieden. Weil der Vermittler die darin geäußerten Bedenken zum geschlossenen Immobilienfonds DLF 94/17 dem Anleger nicht mitgeteilt hatte, hat das LG den Vermittler wegen Beratungsverschuldens zum Ersatz des Schadens verurteilt (nicht rechtskräftiges Urteil vom 23.4.2004, Az: 19 O 87/03; Abruf-Nr. 041412 ). |
Keine Pflichtlektüre sei der "DFI gerlach-report", entschied das Oberlandesgericht München. Begründung unter anderem: "Verhältnismäßig geringe Auflage". Sehen Sie dazu Ausgabe 1/2004, Seite 3 (Urteil vom 6.12.2002, Az: 21 U 3997/01; Abruf-Nr. 031843 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 2 | ID 98407