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VA Verkehrsrecht aktuell

VA Verkehrsrecht aktuell

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NEU: Ab 2025 wird eine Webinarreihe (4x jährlich) in VA Verkehrsrecht aktuell integriert!

 

Vom Autokauf bis zur Unfallschadensabwicklung: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind juristisch breit gefächert. VA Verkehrsrecht aktuell liefert Ihnen Lösungen für genau die Fälle, die Sie in Ihrer täglichen Praxis bewältigen müssen. Ausgewiesene Experten sichten für Sie alle Entscheidungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Fallbearbeitung. So erreichen Sie das Optimum für Ihre Mandanten und sparen dabei wertvolle Zeit.

Außerdem können Sie mit VA Verkehrsrecht aktuell Ihre jährlichen 15 FAO-Fortbildungsstunden komplett abdecken: Mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Für die Teilnahme an den vier Webinaren erhalten Sie jeweils eine Bescheinigung über 2,5 Fortbildungsstunden. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


01.08.2004 | Anlagevermittlung

Auf kritische Wirtschaftspresseberichte hinweisen

Müssen Sie als Vermittler von Kapitalanlagen die einschlägige Wirtschaftspresse lesen, auswerten und kritische Stimmen dem Anleger offenbaren? Diese Frage kann klar mit ja beantwortet werden. Aber was gehört zur Pflichtlektüre? Hierzu zwei Urteile:

  • Zur Pflichtlektüre gehöre die "Wirtschaftswoche", hat jüngst das Landgericht (LG) Berlin entschieden. Weil der Vermittler die darin geäußerten Bedenken zum geschlossenen Immobilienfonds DLF 94/17 dem Anleger nicht mitgeteilt hatte, hat das LG den Vermittler wegen Beratungsverschuldens zum Ersatz des Schadens verurteilt (nicht rechtskräftiges Urteil vom 23.4.2004, Az:  19 O 87/03; Abruf-Nr.  041412 ).
  • Keine Pflichtlektüre sei der "DFI gerlach-report", entschied das Oberlandesgericht München. Begründung unter anderem: "Verhältnismäßig geringe Auflage". Sehen Sie dazu Ausgabe 1/2004, Seite 3 (Urteil vom 6.12.2002, Az: 21 U 3997/01; Abruf-Nr.  031843 ).
    Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 2 | ID 98407

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