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08.01.2010 | Anlagevermittlung

Bank muss Lehman-Anleger entschädigen

Weist ein Bankmitarbeiter den Kunden im Rahmen der telefonischen Beratung nicht hinreichend auf die Funktionsweise und die Risiken eines Produkts hin, muss die Bank den Kunden entschädigen. Dieser Schluss lässt sich aus einer Entscheidung ziehen, in der das Landgericht Frankfurt eine Bank verurteilt hat, einem Anleger den vollständigen Kaufpreis für Lehman-Zertifikate zu erstatten. (Urteil vom 31.8.2009, Az: 2-19 O 287/08) (Abruf-Nr. 092959)  

Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132678