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01.10.2004 | Anlagevermittlung

DVAG wegen Falschberatung verurteilt

Das Landgericht (LG) Mannheim hat die deutsche Vermögensberatung (DVAG) zu Schadenersatz verurteilt. Darauf weist Rechtsanwalt Mathias Nittel aus Heidelberg hin.

Begründung des LG: Die Beratung durch einen DVAG-Vermögensberater habe nicht den Interessen der Kunden entsprochen. Statt einen Kredit von 60.000 DM aufzunehmen, wurde ein Wohnungskauf mit einem Darlehen über 262.000 DM voll finanziert. Der Vermögensberater drängte die Kunden sodann in riskante Anlagegeschäfte und unsinnige Verträge mit Vertragspartnern der DVAG. Die Kunden standen vor dem Ruin. (Urteil vom 23.6.2004, Az: 9 O 257/03; Abruf-Nr.  041798 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 3 | ID 98440