02.03.2009 | Anlagevermittlung
Geschlossene Immobilienfonds keine sichere Altersvorsorge
Ein Anlageberater darf einem Interessenten einen geschlossenen Immobilienfonds nicht als sichere Altersvorsorge empfehlen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Die damit verbundenen Risiken seien zu hoch. Denn der Erfolg eines solchen Fonds hänge erheblich davon ab, dass die Immobilien des Fonds dauerhaft an einen solventen Mieter vermietet würden. Über dieses Ausfallrisiko müsse der Anlageberater einen Interessenten aufklären.
Im Urteilsfall hat das OLG einer Anlegerin einen Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts zugebilligt. (Urteil vom 8.5.2007, Az: 10 U 105/06) (Abruf-Nr. 083443)
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 125123