05.07.2010 | Anlagevermittlung
Zahlungen wegen Falschberatung abgeltungsteuerpflichtig
Erhalten Anleger Entschädigungszahlungen für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage geleistet werden, unterliegen diese Zahlungen der Abgeltungsteuer. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion, bei der ein konkreter Verlust entstanden ist oder ein steuerpflichtiger Gewinn vermindert wird.
Wichtig: Keine Rolle spielt es, ob die Zahlung freiwillig erfolgt oder gerichtlich veranlasst ist. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.12.2009, Az: IV C 1 - S 2252/08/10004, Textziffer 83) (Abruf-Nr. 100309)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 6 | ID 136868