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01.06.2005 | Anleihen

Down-Rating-Anleihe: Kursgewinne steuerfrei kassieren

Bekanntlich sind nach Ablauf der Behaltens-/Spekulationsfrist von einem Jahr realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Anleihen steuerfrei. Das gilt auch für so genannte Down-Rating-Anleihen, bei denen sich der Zinssatz erhöht, wenn die Bonität des Anleihenschuldners herabgestuft wird. Im Urteilsfall vor dem Finanzgericht (FG) Niedersachsen erhöhte sich der Zinssatz während der Haltedauer von 6,0 auf 6,75 Prozent. Nach Ablauf der Behaltens-/ Spekulationsfrist erzielte der Steuerpflichtige einen Gewinn. Das Finanzamt stufte die Anleihe als Finanzinnovation ein und erfasste den Gewinn als Kapitalertrag (§  20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe c Einkommensteuergesetz). Dieser Handhabung erteilte das FG eine Absage: Die Kurssteigerung habe eindeutig marktbedingte Ursachen. Sie stelle keinen "verdeckten" oder "versteckten" Kapitalertrag dar, der mit der Einführung der vorgenannten Vorschrift erfasst werden sollte.

Unser Tipp: Die Grundsätze der Entscheidung sind auf alle Anleihen anwendbar, bei denen die Kurssteigerung nicht eine Frucht der Kapitalüberlassung darstellt, sondern eine Reaktion des Kapitalmarkts auf die angestiegene Verzinsung der konkreten Schuldverschreibung ist. (Urteil vom 25.11.2004, Az: 11 K 269/04; Abruf-Nr.  050601 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 4 | ID 98558