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01.03.2006 | Antworten auf Praxisfragen

Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer?

Ob die Grundsteuer für "Selbstnutzer" verfassungswidrig ist, muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch entscheiden. Anlässlich unseres Beitrags in der November-Ausgabe 2005, Seite 4 haben wir viele Fragen erhalten. Auf die wichtigsten geben wir hier Antwort.

Welcher Bescheid sollte angefochten werden?

Weil die Grundsteuer in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt wird, kommen zwei Bescheide für die Anfechtung in Betracht:

  • Der Grundsteuermessbescheid, der von dem für die Bewertung des Grundstücks örtlich zuständigen Finanzamt erlassen wird (Grundlagenbescheid).
  • Der Grundsteuerbescheid, in dem die Steuer der Höhe nach festgesetzt wird und den die zuständige Gemeinde erlässt (Folgebescheid).

    Unser Tipp: Ergeht ein neuer Grundsteuermessbescheid, sollten Sie gegen diesen (nicht gegen den Grundsteuerbescheid) vorgehen. Im Erfolgsfall wird bei Änderung des Grundsteuermessbescheids auch der Grundsteuerbescheid automatisch geändert. Berufen Sie sich bei dem Einspruch auf das beim BVerfG anhängige Verfahren, beantragen Sie Ruhen des Verfahrens nach §  363 Abgabenordnung.

    Was tun, wenn es keinen offenen Grundsteuermessbescheid gibt?

    Weil nicht jedes Jahr ein Grundsteuermessbescheid ergeht, stellt sich die Frage, wie man in diesen Fällen in das Verfahren kommt.