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07.06.2010 | Außendienst mit Dienstwagen

Das müssen Sie zur Nutzung des Dienstwagens durch den Außendienst wissen

von RA Jörg-Michael Ossenforth, RAe Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

In vielen Maklerunternehmen erhalten angestellte Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen, um Kunden besuchen und betreuen und Neukunden werben zu können. Regelmäßig machen Ihnen als Arbeitgeber bestimmte Bereiche Probleme - beginnend von der vertraglichen Gestaltung der Nutzung über die steuerliche Behandlung beim Mitarbeiter bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur Haftung bei Beschädigung des Wagens. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.  

Regelung im Arbeitsvertrag

Regelmäßig vereinbaren Sie im Arbeitsvertrag, dass Sie dem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Erledigung seiner Aufgaben stellen. Nicht immer findet sich aber dort ein Passus, ob der Außendienstmitarbeiter den Dienstwagen zu privaten Zwecken nutzen darf.  

 

Keine Regelung zur Privatnutzung

Fehlt eine solche vertragliche Absprache zur Privatnutzung, darf der Außendienstmitarbeiter den Dienstwagen ausschließlich auf Dienstfahrten nutzen.  

 

Was viele nicht wissen: Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Maklerunternehmen) sind keine Dienstfahrten, sondern Privatfahrten - und daher auch nicht gestattet.