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01.01.2005 | Bankgeschäfte

Hypothekenbanken dürfen nicht mehr PEX heranziehen

Bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen müssen Kreditinstitute eine für die Kunden günstige Berechnungsgrundlage wählen. Dies schrieb der BGH Hypothekenbanken ins Stammbuch. Sie dürfen nicht mehr den Pfandbriefindex (PEX) heranziehen, der "systemimmanente Schwächen" habe und zu ungerechtfertigten Vorteilen der Banken führe. Stattdessen sei die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank als Maßstab zu nehmen. (Urteil vom 30.11.2004, Az: XI ZR 285/03; Abruf-Nr.  043101 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 3 | ID 98486