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01.03.2004 | Bausparen

Jetzt entscheidet der EuGH zu "Schrottimmobilien"

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird entscheiden, ob die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den so genannten "Schrottimmobilien" gegen europäisches Recht verstößt.

Hintergrund: Es geht um Immobilienfinanzierungen durch Banken und Bausparkassen, bei denen die Vermittlung im Rahmen von Hausbesuchen erfolgte. Speziell geht es um einen Fall der "Deutsche Bausparkasse Badenia AG", den das Landgericht (LG) Bochum dem EuGH vorgelegt hat. Das Verfahren wird beim EuGH als Rechtssache C-350/03 geführt.

Unser Tipp: Wir wissen aus Anfragen an die Redaktion, dass auch einige Leser Kunden haben, die den finanzierten Immobilienkauf rückabwickeln wollen. Für diese Kunden gilt: Sofern bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, sollten sie mit Hinweis auf das Aktenzeichen des EuGH den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen. Die Entscheidung wird dann bis zum EuGH-Urteil vertagt. Kunden, denen noch vorher die Verjährung droht, können Klage erheben, um die Verjährung zu unterbrechen. Gleichzeitig sollten sie die Aussetzung des Verfahrens beantragen. Wer sich für Einzelheiten interessiert, sollte sich den Vorlagebeschluss des LG ansehen. Diesen finden Sie im Internet (www.lg-bochum.nrw.de ) unter Presse/Pressearchiv.

Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 3 | ID 98327