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01.11.2006 | Berufsunfähigkeit

Außendienstler ist Innendiensttätigkeit zumutbar

Einem Außendienstmitarbeiter mit dem Schwerpunkt Vertrieb von Versicherungsprodukten und anderen Finanzdienstleistungen, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Außendienst arbeiten kann, ist eine entsprechende Innendiensttätigkeit zumutbar. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Bürotätigkeit handelt, die überwiegend im Sitzen zu verrichten ist und bei der ein gelegentlicher Haltungswechsel ein- bis zweimal pro Stunde möglich ist. Wer über vielfältige berufspraktische Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Versicherungswesens verfügt, kann sich in kurzer Zeit in die typischen Aufgabengebiete des Innendienstes einarbeiten. Mit diesen Worten lehnte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Rentenantrag eines Außendienstmitarbeiters wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit ab. (Beschluss vom 8.3.2006, Az: L 6 RA 15/04; Abruf-Nr.  062245 )

Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 2 | ID 98818