03.11.2008 | Betriebliche Altersversorgung
Die Auswirkungen des BilMoG
auf die betriebliche Altersversorgung
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben
PensionsManagement GmbH, München
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – kurz BilMoG – wird sich auch auf die betriebliche Altersversorgung auswirken. Ein Mehraufwand für Unternehmen ist die Konsequenz, wie der folgende Überblick zeigt.
Reform des HGB durch das BilMoG
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum BilMoG im Mai 2008 beschlossen (Abruf-Nr. 081853). Im Juli hat der Bundesrat hierzu Stellung genommen. Ende September wurde darüber beraten. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll erstmals auf Geschäftsjahre anwendbar sein, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen. Insgesamt handelt es sich bei der Stellungnahme des Bundesrats allerdings um ein starkes Prüfpaket, das Zweifel aufkommen lässt, ob das Gesetz – wie angekündigt – im Herbst verabschiedet wird. Es zeichnet sich derzeit ein Hinausschieben wesentlicher Teile des BilMoG auf 2010 ab.
Mit dem BilMoG sollen die Aussagekraft, Vergleichbarkeit und Transparenz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. Das HGB-Bilanzrecht soll zu einer gleichwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative der internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt werden. Erleichterungen sind für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften durch höhere Schwellenwerte geplant. Die Ziele sollen unter anderem wie folgt erreicht werden:
Maßnahmen
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Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung
Auswirken werden sich die neuen Regeln im Bereich der betrieblichen Altersversorgung nur auf unmittelbare Versorgungszusagen, das heißt auf den Durchführungsweg Direktzusage.
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