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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Höhe des Betriebsausgabenabzugs für Bewirtungskosten

| In welcher Höhe können Aufwendungen für die Bewirtung als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn an der Bewirtung neben eigenen Mitarbeitern auch Kunden oder Geschäftspartner teilnehmen? Das FinMin Schleswig-Holstein hat klargestellt, dass die Frage unterschiedlich zu beantworten ist, je nachdem, ob die Bewirtung auf einer Betriebsveranstaltung stattfindet oder es sich um ein Geschäftsessen handelt. |

 

  • Bei einer Bewirtung auf einer Betriebsveranstaltung gilt:
    • Für Ihre Mitarbeiter handelt es sich um eine betrieblich veranlasste Bewirtung. Sie dürfen die auf Ihre Mitarbeiter entfallenden Bewirtungskosten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abziehen.