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03.06.2011 | Betriebsveranstaltung

110-Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen

Überschreiten Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von üblichen Betriebsveranstaltungen die Freigrenze von 110 Euro je teilnehmendem Mitarbeiter, liegt in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dies hat das Finanzgericht Hessen klargestellt.  

Das Finanzgericht Hessen hält die 110-Euro-Freigrenze der Finanzverwaltung aus Gründen der Steuergerechtigkeit zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsanwendung für gerechtfertigt und sieht auch keinen Zwang, den Betrag anzuheben (Urteil vom 1.9.2010, Az: 10 K 381/08; Abruf-Nr. 110427).  

Praxishinweis: Das Unternehmen hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: VI R 79/10). Es lässt prüfen, ob die 110-Euro-Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung für das Jahr 2007 noch angemessen ist.  

 

Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 5 | ID 145641