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04.03.2010 | Bilanz

BFH wird 2010 sein Urteil zur Rückstellungsbildung fällen

Noch im Jahr 2010 wird der Bundesfinanzhof eine Entscheidung zur Rückstellung eines Versicherungsvermittlers für den Betreuungsaufwand fällen (Az: X R 48/08). Er wird sich dazu äußern, nach welchen Kriterien die Höhe des Betreuungsaufwands für die Rückstellungsbildung geschätzt werden kann. Das geht aus dem Jahresbericht 2009 des BFH hervor, in dem er die zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung für das Jahr 2010 auflistet.  

Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 3 | ID 133985