01.12.2005 | Buchführung
Bis Jahresende gewillkürtes Betriebsvermögen zuordnen
Gewillkürtes Betriebsvermögen ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern möglich. Die Zuordnung muss jedoch in unmissverständlicher Weise durch zeitnahe Aufzeichnungen nachgewiesen werden.
Unser Tipp: Einen eindeutigen Nachweis erbringen Sie, wenn Sie spätestens zum Ende des Veranlagungszeitraums das Wirtschaftsgut in Ihr Anlageverzeichnis aufnehmen oder eine schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Finanzamt angeben. Sehen Sie dazu auch unsere Beiträge in der April-Ausgabe 2004, Seite 12 bis 14 und in der März-Ausgabe 2005, Seite 13 .
Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 2 | ID 98651