01.01.2004 | Courtage
Eigenprovision aus der GmbH steuerfrei entnehmen?
Ein Versicherungsmakler hat folgende Frage aufgeworfen: "Ich betreibe meine Maklertätigkeit als GmbH. Zu Finanzierungszwecken habe ich Kapitallebens- bzw. Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Courtage dafür wurde der GmbH gutgeschrieben. Kann ich diese Courtage als Eigenprovision steuerfrei entnehmen?"
Unsere Antwort: Nein, das geht leider nicht. Die Courtagen sind Betriebseinnahmen der GmbH. Diese muss dafür Gewerbe- und Körperschaftsteuer zahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Versicherer die Courtage direkt an Sie als den Gesellschafter-Geschäftsführer auszahlen würde. Die Courtage-Zahlung wäre dann eine "verdeckte Gewinnausschüttung".
Wichtig: Die Courtage müsste auch versteuert werden, wenn Sie die Versicherungen als "Privatmann" an der GmbH vorbei an sich selbst vermittelt und eine Eigenprovision erhalten hätten. Denn Sie dürfen Ihrer GmbH kein Geschäft "wegnehmen". Tun Sie es trotzdem, gilt auch dies als verdeckte Gewinnausschüttung.