01.05.2006 | Courtage
Ist die Courtage für eigene Verträge zu versteuern?
Immer wieder taucht die Frage auf, inwieweit Courtage oder Provisionen für den Abschluss eigener Verträge versteuert werden müssen. Die Antwort für die drei denkbaren Fallkonstellationen findet sich in Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH):
| Beim Versicherungsmakler steuerpflichtig ist die Courtage, die er für Versicherungsabschlüsse erhält, die ihn selbst oder seine Ehefrau betreffen. Maßgeblich ist der Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit (BFH, Urteil vom 27.5.1998, Az: X R 17/95; Abruf-Nr. 98761 ). |
| Beim Versicherungsnehmer (VN) steuerfrei ist die Provision, die ein Vermittler weiterleitet. Das Verhalten des VN erschöpft sich in der Annahme des Geldes. Dadurch erlangt er günstigeren Versicherungsschutz. Eine Vermittlungsleistung entfaltet er damit nicht (BFH, Urteil vom 2.3.2004, Az: IX R 68/02; Abruf-Nr. 041012 ). |
| Beim VN steuerpflichtig ist dagegen die Provision für den Abschluss eigener Versicherungsverträge, wenn der VN sich verpflichtet hat, als Vermittler tätig zu werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Provision nur aus einmaligem Anlass und nur für die "Vermittlung" von "Eigenverträgen" gezahlt wird (BFH, Urteil vom 27.5.1998, Az: X R 94/96; Abruf-Nr. 98760 ). |
Quelle:
Ausgabe 05 / 2006 | Seite 3 | ID 98732
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