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01.03.2003 | Courtage

Kein Anspruch trotz gültigen Maklervertrags?

Ein Makler fragt: "Wir liegen mit einem Versicherer im Streit. Er will uns keine Courtage zahlen, obwohl wir gültige Maklerverträge vorliegen haben. Muss der Versicherer zahlen?"

Unsere Antwort: Allein das Vorliegen gültiger Maklerverträge begründet keinen Courtage-Anspruch. Die Courtage ist ein Vermittlungsentgelt. Sie haben daher Anspruch, wenn Sie den Versicherungsvertrag vermittelt haben, der Kunde die Prämie gezahlt hat und der Vertrag noch besteht. Haben Sie von anderer Seite vermittelte Verträge in Ihre Betreuung übernommen, gilt: Es entspricht den "Usancen" des Maklergeschäfts, dass Versicherer auch in diesem Falle die Folge-Courtage zahlen. Anspruch haben Sie nicht. Der Versicherer kann Sie als "Korrespondenzmakler" führen, ohne Courtage zahlen zu müssen.

Quelle: Ausgabe 03 / 2003 | Seite 4 | ID 98154