01.11.2005 | Courtage
Richtigstellung: Central ist nicht der beklagte Versicherer
In der August-Ausgabe ( Seite 5 f. ) haben wir Ihnen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. November 2004 (Az: 35 U 17/04; Abruf-Nr. 051445 ) vorgestellt. Quintessenz: Die faktische Übernahme der Verwaltung und Betreuung von Versicherungsverträgen durch einen Makler löst noch keine Courtage-Pflicht des Versicherers aus.
Wichtig: Der betroffene Versicherer ist nicht die von uns genannte Central Krankenversicherung, sondern die Continentale. Für diesen Fehler bitten wir um Entschuldigung.
Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 1 | ID 98632