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01.11.2005 | Courtage

Richtigstellung: Central ist nicht der beklagte Versicherer

In der August-Ausgabe ( Seite 5 f. ) haben wir Ihnen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. November 2004 (Az: 35 U 17/04; Abruf-Nr.  051445 ) vorgestellt. Quintessenz: Die faktische Übernahme der Verwaltung und Betreuung von Versicherungsverträgen durch einen Makler löst noch keine Courtage-Pflicht des Versicherers aus.

Wichtig: Der betroffene Versicherer ist nicht die von uns genannte Central Krankenversicherung, sondern die Continentale. Für diesen Fehler bitten wir um Entschuldigung.

Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 1 | ID 98632