01.02.2007 | Das neue Elterngeld
Wichtige Informationen für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2007 hat das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG; Abruf-Nr. 062947 ) das bisherige Erziehungsgeld bzw. den Erziehungsurlaub abgelöst. Die neue Förderung betrifft auch Sie als Arbeitgeber.
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für alle Eltern, die ein seit dem 1. Januar 2007 geborenes Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, wenn die Eltern die Betreuung zum Beispiel wegen schwerer Krankheit nicht sicherstellen können.
Kernelement des Elterngelds ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Im Einzelnen gilt:
Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des letzten Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Den Sockelbeitrag von 300 Euro erhalten auch nicht erwerbstätige Eltern. |
Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate gezahlt und um zwei "Vätermonate" verlängert, sofern der Vater mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt. Alleinerziehende können die zwei Monate zusätzlich für sich beanspruchen. Die Bezugszeit lässt sich auf Antrag verdoppeln. Dann wird der monatliche Betrag halbiert. |
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