01.01.2004 | Das Steuerreformpaket 2004
Wichtiges aus der Sicht des Maklers
Selbst Fachleute haben im Gesetzgebungs-Chaos des vergangenen Dezember bisweilen den Überblick verloren. Langsam aber heben sich die Schleier, und wir können Ihnen nachfolgend einen ersten Überblick über die ab 2004 geltenden Regeln verschaffen.
Der Eingangssteuersatz sinkt ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt von 7.235 auf 7.664 Euro.
Die Halbjahres-AfA wird gestrichen und durch eine monatsgenaue AfA ersetzt. Das heißt: Im ersten Halbjahr angeschaffte Wirtschaftsgüter können nicht mehr mit der vollen Jahres-AfA als Betriebsausgaben/Werbungskosten angesetzt werden. Für im zweiten Halbjahr angeschaffte gilt nicht mehr die halbe Jahres-AfA.
Die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird auf 0,30 Euro pro Entfernungskilometer herabgesetzt. Die bisherige Unterscheidung zwischen den ersten zehn (0,36 Euro) und den weiteren Kilometern (0,40 Euro) entfällt.
Für Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, gelten zukünftig folgende Regelungen:
Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr. |
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